§ 1 Mitgliedschaft
Die Jugendabteilung des Angelsportvereins „Münchhausen-Wersten 1932 e.V.“ ist mit Inkrafttreten der Jugendordnung eine eigenständige Abteilung im Verein. Die Implementierung der Jugendordnung ist in § 7 der Satzung geregelt. Mitglieder der Jugendabteilung können alle Jugendlichen im Alter von 10 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten werden. Die Mitglieder der Jugendabteilung verpflichten sich, sich an Paragraphen der Vereinssatzung und seiner Ordnungen und Beschlüssen des Vereinsvorstandes und der Vereinsjugendleitung zu halten. Bei Verletzung gegebener Paragraphen und Beschlüsse kann ein Ausschluss aus der Vereinsjugend durch die einfache Mehrheit der Vereinsjugendleitung erfolgen.
§ 2 Aufgaben und Ziele
Die Jugendabteilung des Angelsportvereins „„Münchhausen-Wersten 1932 e.V. “ leitet und organisiert sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel des Vereins.
1) Unter Beachtung der Grundsätze der freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtordnung nimmt die Vereinsjugend und ihre Organe auf der Grundlage der Satzung und der übrigen Vereinsordnungen des ASV Münchhausen-Wersten 1932 e.V. folgende Aufgaben war:
a) Die theoretische und praktische Ausbildung der Jugendlichen zu waidgerechten Fischern steht bei den Veranstaltungen im Vordergrund. Das Bestehen der anerkannten Fischerprüfung sollte sich jedes Mitglied der Jugendgruppe zum Ziel setzen,
b) Förderung aktiver Umwelt-, Gewässer-, Tier-, Natur- und Artenschutz,
2) Die Mitglieder der Jugendgruppe sind gehalten an den für sie festgelegten Veranstaltungen teilzunehmen.
3) Unser gemeinsames Ziel ist es, frei von sozialen und sonstigen Unterschieden, den Jugendlichen einen Ort der Gemeinschaft und der gegenseitigen Anerkennung zu bieten. Dabei ist es uns besonders wichtig, den Jugendlichen neben ihrem Hobby auch Werte wie Verantwortungsbewusstsein und Verhalten in der Gruppe zu vermitteln. Praktisch geschieht dies z.B. durch zahlreiche Veranstaltungen wie Zeltlager, Lehrgänge und Informationsaustausch. Die optimale Betreuung der Jugendlichen wird durch die qualifizierte und intensive, ehrenamtliche Arbeit der Jugendwarte gewährleistet. Diese werden vom Verband durch Veranstaltungen, Lehrgänge, Seminare geschult. Kontinuierlich gefördert und finanziell unterstützt wird.

