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Heimische Karpfenbestände in Gefahr ?

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Bei einem Zierfisch-Großhändler in Süddeutschland wurde Anfang Mai 2007 der Ausbruch einer Infektion mit dem Koi-Karpfen Herpesvirus (KHV) bei Koi-Karpfen festgestellt. karpfen2

Auch in Zoogeschäften in Baden-Württemberg, die von dem betreffenden Händler beliefert worden waren, wurde bei verendeten Zierfischen das Koi-Herpesvirus nachgewiesen. In 2008 ist nun auch der Neckar betroffen: Hunderte toter Karpfen in Häfen und im Freiwasser, verbunden mit der Gefahr, dass sich die Seuche weiter ausbreitet. In dieser Situation möchte der RHFV seine Mitglieder aufklären.

Informationen über das KHV stellt das Veterinäramt des Landkreises Ludwigsburg zusammen, die hier gekürzt und auf die Angelfischerei zugeschnitten wiedergegeben werden:

Das Koi-Herpesvirus ist ein für Koi-Karpfen, Nutz- und Wildkarpfen höchst ansteckendes Virus, welches die sog. „Koi-Seuche“ verursacht. Die Erkrankung trat zuerst 1997 bei Koi-Karpfen in Israel, USA und Europa auf und ist inzwischen weltweit verbreitet. Die KHV-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, für den Menschen stellt KHV allerdings keine Gefahr dar.

Empfängliche Fischarten: Koi-Karpfen, Nutz- und Wildkarpfen, Goldfische können experimentell infiziert werden, zeigen aber keine Krankheitssymptome.
Ebenso können Graskarpfen, Karausche und Schleie möglicherweise Virusüberträger sein.

Symptome: Teilnahmslosigkeit, Futterverweigerung, Atemnot, eingesunkene Augen, Hautveränderungen (Abschleimen, Haut fühlt sich an wie Sandpapier), Veränderung der Kiemen (Blässe/Rötung, Schwellung, Nekrosen), die inneren Organe sind meist unauffällig.

Verlauf: Die „Koi-Seuche“ tritt vorwiegend bei Wassertemperaturen über 18 °C auf, es sind aber auch Ausbrüche bei niedrigeren Wassertemperaturen beschrieben. Der Zeitraum zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit liegt zwischen 7 bis 21 Tagen (abhängig von der Wassertemperatur). Die Erkrankung verläuft seuchenhaft; Verluste bis zu 100 % des Bestandes sind möglich.

Diagnose: Die Diagnose erfolgt mittels genetischer Untersuchungen. Bei latent infizierten Fischen, die keine Krankheitssymptome zeigen, ist der Nachweis der Infektion schwieriger. Daher müssen für den sicheren Nachweis ggf. mehrere Stichproben und mehrere Organe (Kiemen, Gehirn, Kopfniere, Milz) untersucht werden. Allgemein sind für die Diagnostik ganze Fische mit Krankheitssymptomen (lebend oder frisch verendet) am besten geeignet.

Einschleppung:

direkt: über Koi- und Nutzkarpfen oder Trägerfische (z. B. Goldfische)

indirekt: über verseuchte Gerätschaften (Netze, Kescher, Transportbehälter usw.), über verseuchtes Wasser, oder über Personen bzw. deren Schutzkleidung (z. B. Stiefel)

Der Besatz von infizierten (Koi-) Karpfen birgt das höchste Infektionsrisiko. Fische, die die Erkrankung überstanden haben, bleiben lebenslang infiziert und sind potentielle KHV-Überträger.

Schutz:Da zurzeit noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, bietet den sichersten Schutz die Einhaltung folgender Maßnahmen:

> Um Karpfenbestände vor der Einschleppung des Koi-Herpesvirus zu schützen, sollten keine Koi-Karpfen in den Bestand eingebracht werden.

> Das Wasser aus Koi-Haltungen soll nicht in Wildgewässer eingeleitet werden.

> Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zierfische nicht in Wildgewässer/Karpfenhaltungen ausgesetzt werden dürfen. Generell darf nur der Fischereiberechtigte Fische in Gewässer aussetzen.

> Angelvereine, werden aufgefordert, ihre Fische / Karpfenbestände verstärkt zu beobachten und im Verdachtsfall,  Meldung zu erstatten (s.u.).

> Im Sinne der Seuchenprävention ist grundsätzlich ein Umsetzen von Fischen von einem in ein anderes (Vereins-) Gewässer kritisch zu überdenken. Das gilt insbesondere auch für den Einsatz von Köderfischen aus anderen Gewässern.

> Auffällige Fische sollten unmittelbar nach dem Fang getötet werden. Nicht für eine Untersuchung bestimmte Teile müssen unschädlich beseitigt werden und dürfen nicht an fischfressende Vögel und andere Tiere verfüttert werden. Das Ausnehmen dieser Fische darf nicht am Gewässer erfolgen und die auffälligen Tiere sollten für eine Untersuchung bereitgestellt werden (Meldung und Absprache weitere Vorgehensweise s.u.).

> Es wird empfohlen, Satzfische nur von Betrieben zu beziehen, die regelmäßig vom Fischgesundheitsdienst klinisch und virologisch mit negativem Ergebnis auf KHV untersucht werden.

> Wird in einem Gewässer KHV diagnostiziert, sollten Angelgeräte oder z.B. Stiefel vor dem Einsatz in anderen Gewässern mit geeigneten chemischen Desinfektionsmitteln gereinigt werden und abschließend ab- bzw. austrocknen. Für Oberflächen und Gegenstände, die lediglich Wasserkontakt hatten, wird ein vollständiges Abtrocknen empfohlen.

Nach dem Tierseuchengesetz kann bestraft werden, wer unter Tieren eine anzeigepflichtige Seuche verbreitet (absichtlich oder fahrlässig).

Mit Fragen oder Meldungen über besondere Vorkommnisse wenden Sie sich bitte an den Fischgesundheitsdienst des Landes NRW beim Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz, Dezernat Fischereiökologie in Albaum (02723 7790, Zentrale) oder an Ihr Kreisveterinäramt.

Weitere Infos unter: www.fv-heilbronn.de/pdf/Merkblatt_Koi-Herpes_Virus.pdf



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