Vereinssatzung
ASV Münchhausen-Wersten 1932 e.V.
Präambel
Die Angelsportvereine
ASV 1932 e.V. Düsseldorf-Wersten und ASV Münchhausen 1960 e.V. Düsseldorf - Oberbilk gelangten nach eingehender Beratung und Beschlussfassung in ihren Vereinen überein, sich zusammenzuschließen und künftig als
Angelsportverein Münchhausen-Wersten 1932 e.V.
fortzubestehen.
Sie ließen sich hierbei von der Überzeugung leiten, dass der Zusammenschluss die Lösung der künftigen sportlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Aufgaben wesentlich erleichtern werde.
Möge diese Einsicht unser Allen Wollen und Handeln heute und in Zukunft bestimmen.
§ 1 Name, Sitz und Gerichtstand des Vereins
Der Verein führt den Namen „ Angelsportverein Münchhausen-Wersten 1932 e.V. „ und ist Mitglied des Landes-Sportfischerverband Nordrhein e.V. im Verband Deutscher Sportfischer e.V.
Weiter gehört der Verein der Bezirksgruppe Düsseldorf im Verband Deutscher Sportfischer e.V. und dem Stadt-Sportbund Düsseldorf an.
Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Düsseldorf, wo der Verein unter der Nummer 3553 im Vereinsregister eingetragen ist.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts“ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung.
a) Die Schaffung einer Freizeitanlage zur Förderung sportlicher Übungen und Leistungen,
b) Hege und Pflege eines normalen Fischbestandes durch waidgerechtes Fischen,
c) die Förderung des Castingsportes,
d) die Durchführung von Lehr und Schulungsmaßnahmen,insbesondere bei der Vereinsjugend,
e) aktive Mitarbeit mit den entsprechenden Behörden und Verbänden bei Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Jagd-, und Tierschutzfragen.
